Testbedingungen für die private Diagnostik
- Im weiteren Verlauf dieser Vertragsbedingungen bezeichnet „Probe“ die von der EuroGene GmbH zum Zweck einer genetischen Untersuchung akzeptierte Einzelprobe. „Anfordernder“ bezeichnet den Arzt beziehungsweise die Privatperson, die die Probe in Auftrag gibt.
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Der Standardpreis deckt folgende Leistungen ab:
- die genetische Untersuchung laut Einzelantrag
- die Auswertung der Untersuchunsergebnisse
- den Befund der Untersuchung
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Die Untersuchung wird nur durchgeführt bei:
- Einreichung des wie erforderlich ausgefüllten Vertages
- Einreichung aller notwendigen Proben im erforderlichen Zustand
- Für das Einholen der Einverständniserklärung bei diagnostischen Tests von der zu untersuchenden Person ist der Anfordernde zuständig (ggf. Beilegen).
- Der Eingang des unterzeichneten Vertrages sowie der Proben gilt als verbindlicher Auftrag zur Durchführung der Untersuchung.
- Die EuroGene GmbH behält sich das Recht vor, weitere Proben anzufordern, vor allem, aber nicht ausschließlich, in dem Fall, dass die bereits entnommene Probe der in den Anweisungen vorgegebenen Menge nicht gerecht wird oder wenn die Integrität der Probe zweifelhaft ist.
- Die EuroGene GmbH verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen Befund innerhalb des dafür vereinbarten Zeitraums zu erwirken. Für eventuelle zeitliche Verzögerungen darf die EuroGene GmbH jedoch nicht haftbar gemacht werden.
- Eine Kopie des Befundes wird dem Anfordernden von der EuroGene GmbH zugesandt. Die EuroGene GmbH verpflichtet sich bezüglich der Untersuchungsergebnisse Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu bewahren und diese auch nicht an Dritte weiterzuleiten.
- Die Authenzität der zur Verfügung gestellten Proben obliegt nicht der Zuständigkeit der EuroGene GmbH.
- Die EuroGene GmbH übernimmt keinerlei Haftung für aus der Unterschung entstehende psychologische, rechtliche oder praktische Folgen.
- Die EuroGene GmbH garantiert, dass die Probe ausschließlich für die vom Anfordernden angegebene Untersuchung verwendet wird. Der Anfordernde hat jederzeit das Recht, die Vernichtung der Probe zu veranlassen.
- Es gelten weiterhin die Bedingungen des Diagnostik-Vertrages.