EuroGene®GmbH

Testbedingungen für die medizinische Diagnostik

  1. Im weiteren Verlauf dieser Vertragsbedingungen bezeichnet „Probe“ die von der EuroGene GmbH zum Zweck einer genetischen Untersuchung akzeptierte Einzelprobe. „Anfordernder“ bezeichnet den Arzt beziehungsweise das Laboratorium, das, wie im Auftragsformular angegeben, die Untersuchung der Probe in Auftrag gibt.

  2. Ziel einer DNA-Untersuchung ist es, die Wahrscheinlichkeit einer ererbten Prädisposition für eine genetische Krankheit bei der zu untersuchenden Person festzustellen. Im Fall, dass keine spezifischen Mutationen nachgewiesen werden können, ist jedoch die Möglichkeit eines erhöhten Risikos für diese Krankheit nicht ausgeschlossen.

  3. Der Standardpreis deckt folgende Leistungen ab:
    1. die genetische Untersuchung laut Einzelantrag
    2. die Auswertung der Untersuchunsergebnisse
    3. den Befund der Untersuchung

  4. Die Untersuchung wird nur durchgeführt bei:
    1. Einreichung des wie erforderlich ausgefüllten Vertages
    2. Einreichung aller notwendigen Proben im erforderlichen Zustand

  5. 5.Für das Einholen der Einverständniserklärung bei diagnostischen Tests von der zu untersuchenden Person ist der Anfordernde zuständig (ggf. Beilegen).

  6. Der Eingang des Auftragsformulars sowie der Proben gilt als verbindlicher Auftrag zur Durchführung der Untersuchung. Sollte der Auftrag zur Untersuchung aus irgendeinem Grund storniert werden, werden Stornierungsgebühren fällig. Diese richten sich nach dem Grad der bereits durchgeführten Analyse und betragen mindestens 50,00ß.

  7. Die EuroGene GmbH behält sich das Recht vor, weitere Proben anzufordern, vor allem, aber nicht ausschließlich, in dem Fall, dass die bereits entnommene Probe der in den Anweisungen vorgegebenen Menge nicht gerecht wird oder wenn die Integrität der Probe zweifelhaft ist.

  8. Die EuroGene GmbH verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen Befund innerhalb des dafür vereinbarten Zeitraums zu erwirken. Für eventuelle zeitliche Verzögerungen darf die EuroGene GmbH jedoch nicht haftbar gemacht werden.

  9. Eine Kopie des Befundes wird dem Anfordernden von der EuroGene GmbH zugesandt. Die EuroGene GmbH verpflichtet sich bezüglich der Untersuchungsergebnisse Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu bewahren und diese auch nicht an Dritte weiterzuleiten. Die EuroGene GmbH führt die Untersuchung nur unter der Voraussetzung einer Vereinbarung mit dem Anfordernden durch, dass dieser den Befund den Personen zur Verfügung stellt, die einer Probenentnahme zum Zweck einer DNA-Untersuchung zugestimmt haben. Eine schriftliche Einverständniserklärung der zu untersuchenden Person ist beizulegen.

  10. Die Authenzität der zur Verfügung gestellten Proben obliegt nicht der Zuständigkeit der EuroGene GmbH.

  11. Die EuroGene GmbH übernimmt keinerlei Haftung für aus der Unterschung entstehende psychologische, rechtliche oder praktische Folgen.

  12. Die EuroGene GmbH garantiert, dass die Probe ausschließlich für die vom Anfordernden angegebene Untersuchung verwendet wird. Der Anfordernde hat jederzeit das Recht, die Vernichtung der Probe zu veranlassen.
Unsere Labore befinden sich in der Biocity Leipzig dem biotechnologischen und biomedizinischen Herz der Region. Unsere Bildungseinrichtung finden Sie auf dem Gelände der Stadtwerke Leipzig in der Arno-Nitzsche-Straße 35, Leipzig 04277.

© EuroGene 2008